PEPs und Terrorverdächtige effizient ermitteln

TOLERANT Sanction / PEP

Politisch exponierte Personen (PEPs) und Terrorverdächtige schnell und effizient ermitteln – excelbasiert und online.

Die Herausforderung

Unternehmen mit vergleichsweise geringen Adressdatenbeständen sehen sich oft außerstande, Complianceanforderungen zu erfüllen. Diese Prüfungen sind aber gesetzlich vorgeschrieben und werden oft auch von Geschäftspartnern verlangt. Nötig ist einerseits das regelmäßige Abgleichen von Debitoren und Kreditoren gegenüber den sogenannten Terror- und Sanktionslisten. Anderseits sind die im Geldwäschegesetz aufgeführten Unternehmen zur Identifizierung von politisch exponierten Personen verpflichtet.

Die Lösung

Die Cloud Services schaffen einfache und kostengünstige Zugänge zu den TOLERANT Produkten Sanction und PEP. Sie wurden für die schnelle und effiziente Umsetzung von Compliance-Anforderungen entwickelt. Für die Anwendung reichen erweiterte Excel-Grundkenntnisse. Eine Anbindung an vorhandene Systeme ist nicht erforderlich. Sie benötigen neben Excel (ab Version 2007) lediglich einen Internetzugang und ggf. eine Exportfunktion für Standarddateiformate (CSV oder TXT) in Ihrer Adressverwaltungslösung. Installation oder langwierige Einrichtung von Software sind nicht erforderlich.

Die Datenbasis

Präziser Datenabgleich benötigt leistungsstarke Abgleichtools und eine verlässliche, aktuelle Datenbasis. TOLERANT Sanction/PEP verwenden fehlertolerante Verfahren. Selbst leichte Abweichungen in den zu prüfenden Daten führen zu meist zweifelsfreien Ergebnissen.

Wir halten die in TOLERANT Sanction/PEP hinterlegten Datenbestände aktuell. Die Daten stammen entweder aus öffentlichen Quellen (Sanktionslisten) oder werden von unserem Partner info4c aufbereitet (PEP-Listen). TOLERANT PEP verwendet info4c PEP Desk™.

Relevante Branchen für die PEP-Prüfung (§ 2 GWG):

  • Finanzunternehmen
  • Spielbanken
  • Internet-Glücksspielbetreiber
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler, etc.

Sanktionslistenprüfung  für wen?

Gemäß EU-Verordnung muss bei allen Geschäften die Sanktionslistenprüfung vorgenommen werden. Das gilt für alle Gewerbetreibenden und sogar bei Inlandsgeschäften. Alle am Geschäft Beteiligten sollten geprüft werden.

Folgen (exemplarisch):

  • Erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber PEP
  • Melden von Verdachtsfällen zur Geldwäsche
  • Einstellen der Geschäftsbeziehung und ggf. Einfrieren von Geldern bis zur weiteren Klärung