Auf Augenhöhe mit dem Datenschutz

Dass der Kunde König sein sollte, ist eine leicht verstaubte Weisheit. Heutzutage könnte es eher sein, dass Kunden nicht als Hoheiten behandelt werden möchten, sondern als aufgeklärte Gegenüber. Diese kennen ihre Rechte, also ist Korrektheit gefordert. Bei sämtlichen Kundenansprachen muss klar sein, dass die gesetzlichen Standards eingehalten werden.

Opt-In/Opt-Out
Möchten Sie Werbung per Telefon oder E-Mail an den Mann und die Frau bringen, erfordert das in Deutschland seit 2009 die Zustimmung des Adressaten. Dieses Verfahren heißt Opt-In.
Schreiben Sie dagegen ganz klassische Post auf Papier, muss eine Zustimmung nicht vorliegen. Der Adressat muss aber die Möglichkeit haben, Widerspruch einzulegen. Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Kunden das Recht, von Unternehmen detaillierte Auskünfte über die Art und Quelle der über sie erhobenen Daten zu verlangen, sich über die Verwendung dieser Daten zu beschweren und deren Löschung zu fordern. Dafür sind enge Fristen und formale Auflagen gegeben. Dieses Verfahren heißt Opt-Out.

Datenschutzerklärung
Von einzelnen Kunden bis zur gesellschaftlichen Debatte in Medien und Politik steigt die Sensibilität für Datenschutz. Für Unternehmer bedeutet das unter anderem, besonders sorgsam mit Datenschutzerklärungen umzugehen. Diese Dokumente regeln, wie Sie die Daten Ihrer Kunden verwenden dürfen:

1. Welche Daten werden verwendet?
2. Für welchen Zweck werden die Daten verwendet?
3. An wen werden die Daten übertragen?
4. Über welche Kanäle ist eine Ansprache möglich?

Datenschutzerklärungen haben Vertragscharakter und müssen sorgfältig abgelegt werden. Vor jeder werblichen Kommunikation ist zu prüfen, ob die erforderliche Erklärung des Kunden vorliegt.

Widerspruchsrecht
Kunden dürfen ohne Angabe von Gründen der Verwendung Ihrer Daten für Werbung und Marktforschung widersprechen (§28 BDSG). Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht muss in jeder Kundenkommunikation enthalten sein.

Robinsonliste
Diese Liste ist eine Einrichtung des Verbraucherschutzes, um ungewollte Werbung einzudämmen. Es gehört zum guten Ton, Kunden, die sich auf der Robinson-Liste (robinsonliste.de) registriert haben, nicht anzuschreiben.